Frage 3104 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3104

  • a: Ja, unverzüglich nach der Erlegung
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