Frage 3104 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Am 15. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Rehgeiß mit gebrochenem Vorderlauf. Muss dies der unteren Jagdbehörde besonders mitgeteilt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3104
- a: Ja, unverzüglich nach der Erlegung
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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