Frage 3056 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3056

  • a: Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
  • b: Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
  • d: Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen
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