Frage 3056 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 3056
- a: Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
- b: Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
- d: Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen
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