Frage 3061 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
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Richtige Antwort zu Frage 3061
- c: 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
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