Frage 3053 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 3053
- a: Drückjagd
- b: Treibjagd
- d: Ansitzjagd zur Nachtzeit
- e: Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3054Welche der nachgenannten Wildarten dürfen bayernweit im Rahmen ihrer Jagdzeit mit künstlichen Lichtquellen, Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsatzgeräten erlegt werden?
- 3055Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung stark zu Schaden gehenden Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und/oder betreiben?
- 3056Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
- 3057Welche der nachgenannten Aussagen zur Kontrolle von Fallen zum Lebendfang ist richtig?
- 3058Welche der nachgenannten Aussagen zu Drück- und Riegeljagden treffen zu?
- 3059Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Bayern nicht auf einer Treibjagd erlegt werden?