Frage 1219 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
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Richtige Antworten zu Frage 1219
- a: Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann
- b: Eine Schusswaffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird
- c: Eine Waffe, die geladen, aber nicht gespannt ist, gilt als schussbereit
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