Frage 1197 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 1197

  • a: Unverzüglich
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