Frage 1193 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche Handlungen dürfen nur mit entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnis durchgeführt werden?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 1193
- b: Kürzung des verrosteten Laufs einer Flinte
- d: Anbringen eines Gewindes an der Laufmündung
Weitere Fragen: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
- 1194Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
- 1195Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
- 1196Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?
- 1197Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
- 1198Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?
- 1199Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?