Frage 1190 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Der Besitz welcher Gegenstände ist verboten und kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Legalwaffenbesitzers gefährden?
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Richtige Antworten zu Frage 1190
- b: Munition mit Leuchtspurgeschossen
- c: Hartkerngeschosse
- d: Stahlrute
Weitere Fragen: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
- 1191Welcher Gegenstand unterliegt dem Waffengesetz?
- 1192Welche Aussagen zum Schalldämpfer sind korrekt?
- 1193Welche Handlungen dürfen nur mit entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnis durchgeführt werden?
- 1194Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
- 1195Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
- 1196Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?