Frage 1184 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche Regeln gelten hinsichtlich des Bestandsschutzes von Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992?

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Richtige Antworten zu Frage 1184

  • a: Der Waffenbehörde gemeldete Tresore der Sicherheitsstufen A und B können grundsätzlich im bisherigen Umfang weiter genutzt werden
  • b: Der Besitzer eines registrierten Waffenschranks der Sicherheitsstufe A kann auch Waffen neu erwerben und in seinem bisherigen Schrank unterbringen, bis die höchstzulässige Anzahl von 10 Langwaffen erreicht ist
  • d: Eine Nutzung von Waffenschränken der Sicherheitsstufe A oder B ist bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung auch über den Tod des ursprünglichen Besitzers hinaus möglich
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