Frage 1182 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition?
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Richtige Antworten zu Frage 1182
- a: Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen
- c: Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden
- e: In einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden
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