Frage 6168 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

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Richtige Antwort zu Frage 6168

  • c: Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche
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