Frage 5127 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche Aussagen zur Brauchbarkeitsprüfung sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 5127
- a: Ein Hund, der eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat, gilt als jagdlich brauchbar
- c: Auch Jagdhunde, die keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, können jagdlich brauchbar sein und eingesetzt werden
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