Frage 3219 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Was versteht man unter sog. FFH-Gebieten?
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Richtige Antwort zu Frage 3219
- a: FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
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