Frage 3209 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Betreffen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nur Tiere, die sich in menschlicher Obhut befinden (Haustiere), oder auch wildlebende Tiere, also auch dem Jagdrecht unterliegende Tierarten?

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Richtige Antwort zu Frage 3209

  • a: Sie betreffen sowohl Haustiere wie auch wildlebende Tiere
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