Frage 3169 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Ein Jagdgast hat durch Herausschleifen eines Rehbocks aus der Mitte eines Weizenfeldes einen empfindlichen Jagdschaden verursacht. Durch Heraustragen des Bocks mit dem Rucksack wäre der Schaden zu vermeiden gewesen. Wer muss nach den jagdgesetzlichen Vorschriften dem Grundstückseigentümer den Schaden ersetzen?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3169
- b: Der Revierinhaber
Weitere Fragen: Rechtliche Vorschriften
- 3170Welche der nachgenannten Aufgaben hat der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde?
- 3171Welche der nachgenannten Interessengruppen sind im Jagdbeirat der unteren Jagdbehörde vertreten?
- 3172Ist ein Spaziergänger verpflichtet, einen Hochsitz nach Aufforderung des Revierinhabers zu verlassen?
- 3173Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?
- 3174Der Führer eines Kraftfahrzeugs hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem Bayerischen Jagdgesetz verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen der nachgenannten Stellen hat der Autofahrer (wahlweise) dies anzuzeigen?
- 3175Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?