Frage 3169 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Ein Jagdgast hat durch Herausschleifen eines Rehbocks aus der Mitte eines Weizenfeldes einen empfindlichen Jagdschaden verursacht. Durch Heraustragen des Bocks mit dem Rucksack wäre der Schaden zu vermeiden gewesen. Wer muss nach den jagdgesetzlichen Vorschriften dem Grundstückseigentümer den Schaden ersetzen?

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Richtige Antwort zu Frage 3169

  • b: Der Revierinhaber
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