Frage 3004 von 1338 · Jägerprüfung Bayern

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 3004

  • a: Marderhund
  • b: Mauswiesel
  • c: Türkentaube
  • d: Habicht
  • f: Rabenkrähe
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