Frage 3004 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Bayern dem Jagdrecht?
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Richtige Antworten zu Frage 3004
- a: Marderhund
- b: Mauswiesel
- c: Türkentaube
- d: Habicht
- f: Rabenkrähe
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