Frage 1233 von 1338 · Jägerprüfung Bayern
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig? Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition
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Richtige Antworten zu Frage 1233
- a: auf Übereinstimmung zu prüfen
- c: Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden Patronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das
Weitere Fragen: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
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